Goldkette im Grab: Eine aktuelle Entscheidung über eine Testamentsvollstreckung
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Testamentsvollstrecker, der auf Wunsch der Erblasserin Eheringe und eine Goldkette ins Grab legte, nicht pflichtwidrig handelte. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit klarer Testamentanweisungen und offener Kommunikation unter Erben zur Vermeidung von Konflikten und zur Respektierung des letzten Willens.